Ausgangslage 10: Homeoffice zur Stundenaufstockung als Präzedenzfall
Im Unternehmen wird Homeoffice grundsätzlich zurückhaltend gehandhabt. Hintergrund sind frühere negative Erfahrungen, unter anderem mit Arbeitszeitbetrug und Leistungseinbußen. Gleichzeitig bestehen Ausnahmen: Einige Mitarbeitende in Führungspositionen sowie einzelne weitere Mitarbeitende arbeiten teilweise im Homeoffice.
Eine bestehende Mitarbeiterin beantragt Homeoffice mit dem Ziel, ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden zu erhöhen. Aufgrund familiärer Verpflichtungen kann sie zusätzliche Arbeitszeit nur dann leisten, wenn sie diese zeitlich flexibel von zu Hause erbringen kann. Ein mehrfaches Hin- und Herfahren zum Arbeitsplatz ist in diesen Zeitfenstern nicht praktikabel.
Der Antrag wird genehmigt. In der Folge äußern weitere Mitarbeitende den Wunsch nach Homeoffice – teils mit nachvollziehbaren Begründungen, teils ohne klaren Bezug zu Leistungsfähigkeit oder Notwendigkeit. Im Team entsteht der Eindruck, dass ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Die Entscheidung ist faktisch nicht mehr rückgängig zu machen, gleichzeitig soll Homeoffice weiterhin die Ausnahme bleiben.